Hier finden Sie den aktuellen Fahrplan zur Einschulung im Sommer 2025 sowie allgemeine Informationen zur Schulanmeldung.
Die Noten und Notengebung sind der häuftigste Anlass für Rücksprachen und Gespräche. Oft ist die Notengebung daher auch sehr emotional besetzt. Wenn Sie Rücksprache bezüglich einer Note haben möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachlehrkraft oder die Klassenleitung. Möglicherweise helfen Ihnen aber bereits folgende Informationen und Bewertungsraster zur Notengebung weiter.
Klassenarbeiten und Tests
Wie viele Klassenarbeiten und Tests pro Halbjahr und Klasse geschrieben werden dürfen, ist klar festgelegt. Die Arbeiten müssen mindestens 5 Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Am besten sehen Sie daher regelmäßig im Hausaufgabenheft Ihres Kindes nach, ob es entsprechende Nachrichten gibt.
Die Bewertung der Klassenarbeiten findet nach einer an unserer Schule für alle verbindlichen Prozenteinteilung statt. Diese ist wie folgt festgelegt:
Note 1: 100 - 95%
Note 2: 94 - 85%
Note 3: 84 - 71%
Note 4: 70 - 50%
Note 5: unter 50%
Note 6: Die wollen wir nur ungern vergeben und versuchen sie daher zu vergessen.
Das Arbeits- und Sozialverhalten
Die Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten werden von allen Lehrkräften, die das Kind unterrichten, gemeinsam festgelegt. Aus all diesen Teilnoten wird anschließend die Gesamtnote ermittelt.
Benotung der Fremdsprache
Beim Erlernen der ersten Fremdsprache steht in der Grundschule das Hörverstehen, das Kennenlernen der jeweiligen Sprache und der mündliche Sprachgebrauch im Vordergrund. Die Kinder erlernen die Fremdsprache spielerisch. Vokabeln und Grammatik werden erst in der weiterführenden Schule so gelernt, wie Sie es als Eltern aus der eigenen Schulzeit kennen.
Am letzten Schultag vor jeden Ferien und am Tag der Halbjahreszeugnisse endet der Unterricht nach der 3. Stunde (10:50 Uhr). Diese Regelung gilt jedoch nicht vor beweglichen Ferientagen.
Beurlaubungen
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien erfolgen durch die Schulleitung. Diese sind nur im Ausnahmefall und aus einem wichtigen Grund zulässig. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern oder Erziehungsberechtigten grundsätzlich vier Wochen vorher schriftlich einzureichen und zu begründen.
Schulwechsel innerhalb der Grundschulzeit sind grundsätzlich möglich.
Ein solcher Schulwechsel kann in Frage kommen, wenn..
... Sie umziehen und möchten, dass Ihr Kind weiterhin die Auefeldschule besucht.
... Sie Ihr Kind an der Auefeldschule anmelden möchten, obwohl Sie eigentlich im Schulbezirk einer anderen Schule wohnen.
... Sie möchten, dass Ihr Kind auf eine andere Schule als die Auefeldschule geht.
Bitte füllen Sie in diesem Fall den untenstehenden Gestattungsantrag aus und geben Sie ihn im Sekretariat der Grundschule ab, die Ihr Kind aktuell besucht.
Alle Informationen zum Übergang von der 4. in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule erhalten Sie über die Homepage des Schulamtes und des Hessischen Kultusministeriums.
Dort finden Sie unter anderem folgende Materialien:
Hier finden Sie Informationen vom Elternabend zu dem Thema:
Eine offizielle Liste mit allen Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen gibt es nicht. Allerdings finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Terminen auf den Homepages der jeweiligen Schulen.
Hier eine Übersicht über die weiterführenden Schulen im Kreis Kassel: