Smartphonenutzung

Zum Schuljahr 2025/26 werden Smartphone-Schutzzonen an Hessens Schulen eingeführt.

Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Die (private) Nutzung von mobilen Endgeräten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist unzulässig. 
  • Das Mitführen sowie die private Nutzung ist in begründeten Einzelfällen (z.B. aus medizinischen Gründen) erlaubt. Hier bitte Rücksprache mit der Schulleitung bzw. den Klassenlehrkräften halten.
  • Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden (in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages).

 

Regelung zur Smartphonenutzung
Diese gilt ab dem Schuljahr 2025/26.
Schulschreiben Neuregelung zur Smartphon[...]
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