Zum Schuljahr 2025/26 werden Smartphone-Schutzzonen an Hessens Schulen eingeführt.
Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:
- Die (private) Nutzung von mobilen Endgeräten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist unzulässig.
- Das Mitführen sowie die private Nutzung ist in begründeten Einzelfällen (z.B. aus medizinischen Gründen) erlaubt. Hier bitte Rücksprache
mit der Schulleitung bzw. den Klassenlehrkräften halten.
- Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden (in der Regel bis zum Ende des
Unterrichtstages).