Regelung letzter Schultag vor den Ferien

Am letzten Schultag vor jeden Ferien und am Tag der Halbjahreszeugnisse endet der Unterricht nach der 3. Stunde (10:50 Uhr). Diese Regelung gilt jedoch nicht vor beweglichen Ferientagen.

 

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien erfolgen durch die Schulleitung. Diese sind nur im Ausnahmefall und aus einem wichtigen Grund zulässig. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern oder Erziehungsberechtigten grundsätzlich vier Wochen vorher schriftlich einzureichen und zu begründen. Diesen erhalten Sie auf Nachfrage bei Frau Dietz.

 

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